Auch Kinder haben Rechte!
Wusstet ihr, dass die Farbe Blau eine Bedeutung hat? Ja, Blau. Die Farbe, die so gut wie jeder und jede im Schrank hängen hat. Eine Jeans, der Himmel, Autos und noch viel mehr blaue Gegenstände, die wir in unserem Alltag wahrnehmen, haben eine Bedeutung? Stimmt genau! Die Farbe Blau steht für die Kinderrechte.
Denn wir Kinder haben zu den Rechten des Grundgesetzes, die jeder und jede in Deutschland hat, auch noch spezielle Kinderrechte. In diesen steht zum Beispiel, dass wir ein Recht auf Bildung haben (also zur Schule gehen dürfen), dass niemand an uns Gewalt ausüben darf oder dass wir frei und uneingeschränkt unsere Meinung äußern und vertreten dürfen. Dieses Konzept der Rechte für Kinder wurde in Polen entworfen und dann schließlich am 20. November 1989 beschlossen. Deshalb werden am 20. November auch wichtige Gebäude (zum Beispiel das Brandenburger Tor in Berlin oder der Post-Tower in Bonn) blau angeleuchtet. All diese Rechte finden sich in der sogenannten Kinderrechtskonvention. Dieser Kinderrechtskonvention sind 196 Staaten beigetreten, das sind mehr als bei allen anderen UN-Konventionen jemals. Zu den Unterzeichnerstaaten zählen unter anderem die Nicht-UN-Mitgliedsstaaten Cookinseln, Niue, Palästina und der Vatikanstaat. Alle UN-Mitgliedsstaaten haben ebenfalls unterschrieben. Also auch Deutschland. Ja, auch Russland hat unterzeichnet. Doch die Duma (das russische Parlament) und die Regierung haben offenbar beschlossen, ein Recht, das die Konvention allen russischen Kindern zusichert, zu ignorieren: das Recht, Informationen und Ideen aller Art zu suchen, zu erhalten und weiterzugeben. Die USA ist das einzige Land, das nicht unterschrieben hat, da sie weiterhin Soldaten unter 18 Jahren in die Armee einziehen wollen.
Aber wie viele dieser besonderen Rechte haben wir eigentlich? Die UN-Kinderrechtskonvention beinhaltet insgesamt 54 einzelne Artikel, die sich zu 41 Rechten zusammensetzen.
Und früher war das bestimmt nicht so, oder? Leider nein. Damals wurden Kinder als Besitz der Eltern wahrgenommen. Kinder wurden nicht als eigenständige Menschen angesehen.

Hier nochmal die wichtigsten Kinderrechte im Überblick:
1. Gleichheit: Kein Kind darf benachteiligt werden.
2. Gesundheit: Kinder sollen gesund leben, Geborgenheit finden und keine Not leiden müssen.
3. Bildung: Kinder sollen lernen und eine Ausbildung machen dürfen, die ihren Bedürfnissen und Fähigkeiten entspricht.
4. Information, freie Meinungsäußerung und Beteiligung: Kinder haben das Recht, sich alle Informationen zu beschaffen, die sie brauchen, und ihre eigene Meinung zu verbreiten. Kinder sollen bei allen Fragen, die sie betreffen, mitbestimmen und sagen, was sie denken.
5. Freizeit, spielen und Erholung: Kinder müssen freie Zeit haben, sie sollen spielen und sich erholen dürfen.
6. Elterliche Fürsorge: Jedes Kind hat das Recht, mit seinen Eltern aufzuwachsen, auch wenn diese nicht zusammenwohnen. Geht das nicht, dann sollen sich zum Beispiel Pflegeeltern um das Kind kümmern.
7. Gewaltfreie Erziehung und Schutz vor Ausbeutung und Gewalt: Kinder haben das Recht, ohne Gewalt erzogen zu werden. Sie müssen vor Gewalt, Missbrauch sowie sexueller und wirtschaftlicher Ausbeutung geschützt werden.
8. Recht auf angemessene Lebensbedingungen: Jedes Kind soll genug zum Leben haben, so dass es sich körperlich und geistig gut entwickeln kann.
9. Schutz im Krieg und auf der Flucht: Kinder müssen im Krieg und auf der Flucht besonders geschützt werden.
10. Besondere Fürsorge und Förderung bei Behinderung: Kinder mit Behinderungen sollen besonders umsorgt und gefördert werden, damit sie aktiv am Leben teilnehmen können.
Wohin könnt ihr euch wenden, wenn ihr mal Hilfe braucht, Fragen, Sorgen oder Probleme habt, aber keine(n) Ansprechpartner(in) in eurem Umfeld findet? Dann kann euch die Nummer gegen Kummer (NgK) helfen:
116 111
Unter dieser Nummer erhaltet ihr telefonische Beratung, montags bis samstags von 14 Uhr bis 20 Uhr – anonym und kostenlos in ganz Deutschland.
Quellen:
https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/themen/kinder-und-jugend/kinderrechte
Fotos: Nele Hartl